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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

vom Institut HVG, nachfolgend "Institut" genannt, für das Projekt “www.wowo.info“
in der Fassung vom 01.01.2007


1. Geltungsbereich

Das Institut erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.


2. Gewährleistung

Das Institut gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internetseiten von 96% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Seiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Institut liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht erreichbar sind.


3. Dauer des Vertrages, Kündigung

3.1 Der Vertrag wird für die im Dienstleistungskatalog angegebene Dauer geschlossen.

3.2 Wenn im Dienstleistungskatalog nicht anders angegeben beträgt diese Dauer 12 Monate. Anzeigen im Anzeigenmarkt gelten grundlegend für 4 Wochen, es sei denn die Laufzeit wurde anders vereinbart.

3.3 Wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich per Einschreiben oder per Email (kuendigung@institut-hvg.de) gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Dies gilt entsprechend für weitere Vertragsverlängerungen. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Unternehmen vorbehalten. Anzeigen im Anzeigenmarkt bedürfen keiner Kündigung und laufen automatisch nach 4 Wochen oder der sonst vereibarten Laufzeit aus.

3.4 Serviceverträge für Internetdienstleistungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten und sind demnach wie unter Punkt 3.3 genannt zu kündigen. Sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages kommen, so werden die bis dahin tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden verrechnet, mindestens jedoch die Summe des im Servicevertrag vereinbarten Betrages. Dies kann im Einzelfall, je nach Arbeitsaufwand, mehr als die zuvor vereinbarten Monatsraten betragen. Der dann gestellte Rechnungsbetrag ist ohne jeglichen Abzug sofort fällig.

4. Leistungsumfang, Entgelte

4.1 Einträge auf den Seiten vom Institut erfolgen zu den in dem aktuellen Dienstleistungskatalog angegebenen Entgelten.

4.2 Das Institut behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden, Preisminderungen jedoch nicht.

4.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann das Institut das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

4.4 Gegen Forderungen vom Institut kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

4.5 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche zu.


5. Rechnungsstellung

5.1 Das Institut stellt seine Leistungen wie folgt in Rechnung: soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte für Einträge auf deren Internetseiten für 12 Monate im voraus zu bezahlen. Weitere Leistungen und deren Laufzeiten sind im Dienstleistungskatalog vom Institut festgelegt. Ausgenommen hiervon ist der Anzeigenmarkt. Hierbei zahlt der Kunde per ePayment sofort seine Leistung, welche er auf der kommenden Telefonrechnung ausgewiesen bekommt. Eine separate Rechnung von Seiten des Instituts wird hierbei nicht erstellt.

5.2 Bei einem Auftragsvolumen > 500 € hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von mindestens der Hälfte des im Kostenvoranschlag veranschlagten Gesamtrechnungsbetrages vor Beginn des Auftrages zu leisten. Dieser Betrag ist eine Entschädigung für Vorleistungen zum Gesamtauftrag und ist von daher nicht mehr rückforderbar, auch wenn der Gesamtauftrag, aus welchem Grunde auch immer, nicht zustande kommt.

5.3 Die Rechnungsbeträge werden per Lastschrift eingezogen oder sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zu begleichen.

5.4 Sollte sich der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen im Verzug befinden, darf das Institut bis zum Ausgleich aller Forderungen die z.B. Datenbankeinträge, Anzeigen oder andere in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen des Kunden für Abrufe Dritter sperren. Bei Rückbuchung einer Lastschrift, egal aus welchem Grund, wird dem Kunden die volle, von der Bank erhobene Lastschriftgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt. 


6. Haftung

6.1 Das Institut leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises der Leistung für ein Jahr und dies nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Das Institut übernimmt keine Haftung für die Inhalte und Richtigkeit der veröffentlichten Anzeigen, sowie das ordnungsgemässe Funktionieren des angebotenen ePayment-Zahlungssystems.

6.2 Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Datenbankeinträge und Anzeigen auf unseren Internetseiten, sowie den Inhalt der Internetseiten, auf die in seinem Eintrag bzw. Anzeige verwiesen (weitergeleitet) wird. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seines Eintrages, seiner Anzeige oder den Internetseiten auf die in seinem Eintrag bzw. seiner Anzeige verwiesen (weitergeleitet) wird, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen. 


7. Sonstiges

7.1 Das Institut ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.

7.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, der Schriftform.

7.3 Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt das massgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte  der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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