|
vom Institut HVG, nachfolgend "Institut" genannt, für das
Projekt “www.wowo.info“
in der Fassung vom 01.01.2007
|
|
|
|
1. Geltungsbereich
|
|
Das
Institut erbringt alle
Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
|
|
|
|
2. Gewährleistung
|
|
Das
Institut gewährleistet
eine Erreichbarkeit seiner Internetseiten von 96% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Seiten aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich
von Institut liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet
nicht erreichbar sind.
|
|
|
|
3. Dauer des Vertrages, Kündigung
|
|
3.1 Der Vertrag wird für die
im Dienstleistungskatalog angegebene Dauer geschlossen.
|
|
3.2 Wenn im
Dienstleistungskatalog nicht anders angegeben beträgt diese
Dauer 12 Monate. Anzeigen im Anzeigenmarkt gelten grundlegend
für 4 Wochen, es sei denn die Laufzeit wurde anders vereinbart.
|
|
3.3 Wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem
jeweiligen Vertragsende schriftlich per Einschreiben oder per
Email (kuendigung@institut-hvg.de) gekündigt wird, verlängert
sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Dies gilt entsprechend
für weitere Vertragsverlängerungen. Die Möglichkeit einer Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt dem Unternehmen vorbehalten. Anzeigen
im Anzeigenmarkt bedürfen keiner Kündigung und laufen automatisch
nach 4 Wochen oder der sonst vereibarten Laufzeit aus.
|
|
3.4 Serviceverträge für Internetdienstleistungen haben eine Laufzeit von
12 Monaten und sind demnach wie unter Punkt 3.3 genannt zu kündigen.
Sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu einer vorzeitigen
Kündigung des Vertrages kommen, so werden die bis dahin tatsächlich
angefallenen Arbeitsstunden verrechnet, mindestens jedoch die
Summe des im Servicevertrag vereinbarten Betrages. Dies kann im
Einzelfall, je nach Arbeitsaufwand, mehr als die zuvor vereinbarten
Monatsraten betragen. Der dann gestellte Rechnungsbetrag ist ohne
jeglichen Abzug sofort fällig.
|
|
4. Leistungsumfang, Entgelte
|
|
4.1
Einträge auf den Seiten vom Institut erfolgen zu den in dem aktuellen Dienstleistungskatalog angegebenen
Entgelten.
|
|
4.2
Das Institut behält sich
eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes
vor. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein ausserordentliches
Kündigungsrecht des Kunden, Preisminderungen jedoch nicht.
|
|
4.3
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem
Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug,
kann das Institut das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
|
|
4.4
Gegen Forderungen vom Institut kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
|
|
4.5 Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder
Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche zu.
|
|
|
|
5. Rechnungsstellung
|
|
5.1
Das Institut stellt seine
Leistungen wie folgt in Rechnung: soweit nicht anders vereinbart,
sind die Entgelte für Einträge auf deren Internetseiten für
12 Monate im voraus zu bezahlen. Weitere Leistungen und deren
Laufzeiten sind im Dienstleistungskatalog vom Institut festgelegt. Ausgenommen
hiervon ist der Anzeigenmarkt. Hierbei zahlt der Kunde per
ePayment sofort seine Leistung, welche er auf der kommenden
Telefonrechnung ausgewiesen bekommt. Eine separate Rechnung von
Seiten des Instituts wird hierbei nicht erstellt.
5.2 Bei einem Auftragsvolumen
> 500 € hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von
mindestens der Hälfte des im Kostenvoranschlag veranschlagten
Gesamtrechnungsbetrages vor Beginn des Auftrages zu leisten. Dieser
Betrag ist eine Entschädigung für Vorleistungen zum
Gesamtauftrag und ist von daher nicht mehr rückforderbar, auch
wenn der Gesamtauftrag, aus welchem Grunde auch immer, nicht
zustande kommt.
5.3 Die Rechnungsbeträge werden
per Lastschrift eingezogen oder sind nach Rechnungsstellung innerhalb
von 10 Tagen per Überweisung zu begleichen.
5.4
Sollte sich der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen im
Verzug befinden, darf das Institut bis zum Ausgleich aller Forderungen die
z.B. Datenbankeinträge, Anzeigen oder andere
in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen des Kunden
für Abrufe Dritter sperren. Bei Rückbuchung einer Lastschrift,
egal aus welchem Grund, wird dem Kunden die volle, von der Bank
erhobene Lastschriftgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt.
|
|
|
|
6. Haftung
|
|
6.1
Das Institut leistet Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises
der Leistung für ein Jahr und dies nur bei nachgewiesener
grober Fahrlässigkeit. Das Institut übernimmt keine
Haftung für die Inhalte und Richtigkeit der veröffentlichten
Anzeigen, sowie das ordnungsgemässe Funktionieren des
angebotenen ePayment-Zahlungssystems.
6.2 Der Kunde haftet für den
Inhalt seiner Datenbankeinträge und Anzeigen auf unseren Internetseiten, sowie den
Inhalt der Internetseiten, auf die in seinem Eintrag bzw.
Anzeige verwiesen
(weitergeleitet) wird. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder
verfolgtem Zweck seines Eintrages, seiner Anzeige oder den Internetseiten auf die in
seinem Eintrag bzw. seiner Anzeige verwiesen (weitergeleitet) wird, nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
(Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen.
|
|
|
|
7. Sonstiges
|
|
7.1
Das Institut ist berechtigt,
dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung
von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
|
|
7.2 Vertragsänderungen, Ergänzungen
und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, der Schriftform.
|
|
7.3 Gerichtsstand ist Nürnberg.
Es gilt das massgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|
|
7.4 Sollte eine
Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder
werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so
wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für
etwaige Vertragslücken.
|